🛡️ Infektionsschutzbelehrung nach §42/43 IfSG

Gesundheitszeugnis Online

Ihr Profi, wenn es um Gesundheitszeugnisse und Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz geht. Online-Schulungen für Einzelpersonen und Unternehmen – deutschlandweit gültig und anerkannt.

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §42 und §43?

Nach deutschem Recht ist es erforderlich, dass vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß §43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt wird.

Diese Belehrung wird auch als Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung oder Gesundheitsbelehrung bezeichnet.

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§42
Tätigkeitsverbote
§43
Belehrungspflicht
DE
Bundesweit gültig
24/7
Online verfügbar

Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

Die Infektionsschutzbelehrung ist für alle Personen Pflicht, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

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Gastronomie

Köche, Kellner, Barkeeper, Küchenhilfen und alle weiteren Mitarbeiter in Restaurants, Cafés, Bars und Hotels.

Restaurant Hotel Café
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Lebensmittelhandel

Mitarbeiter in Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien, Feinkostgeschäften und im Lebensmittelgroßhandel.

Supermarkt Bäckerei Metzgerei
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Lebensmittelproduktion

Beschäftigte in der Lebensmittelindustrie, Großküchen, Catering-Unternehmen und Kantinen.

Produktion Catering Kantine
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Veranstaltungen & Messen

Personal auf Messen, Märkten, Festivals und anderen Veranstaltungen mit Lebensmittelverkauf.

Messen Märkte Events

Gesundheitszeugnis für Unternehmen

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis (offiziell: Bescheinigung nach §43 Abs. 1 IfSG) ist eine Belehrung über Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich. Sie wird auch als Hygienebelehrung oder Gesundheitsbelehrung bezeichnet und ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten.

Was regelt §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes?

§42 IfSG regelt die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei bestimmten übertragbaren Krankheiten. §43 IfSG legt fest, dass vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen muss.

Ist das Online-Gesundheitszeugnis deutschlandweit gültig?

Ja, die Infektionsschutzbelehrung nach §42/43 IfSG ist bundesweit gültig und wird von allen Gesundheitsämtern in Deutschland anerkannt.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Die erstmalige Belehrung durch das Gesundheitsamt ist unbefristet gültig. Allerdings muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter alle zwei Jahre erneut über die Inhalte des §42 IfSG belehren (Folgebelehrung).

Wie erhalte ich mein Gesundheitszeugnis?

Starten Sie einfach die Online-Schulung auf unserer Plattform. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihre Bescheinigung als PDF-Dokument zum Download.

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